Einige Beispiele von den zahlreichen Möglichkeiten dieser sanften Form der Laserbestrahlung, die für Sie in Frage kommt:

Fissurenversiegelung

Problem: Erfolgt die Fissurenversiegelung nicht zeitnah zum Zahndurchbruch (ca. 6 und 12 Jahre), ist es schwer zu beurteilen, ob Bakterien schon in die Tiefe des Zahnes vorgedrungen sind und dort schon zu winzigen Löchern geführt haben. Hier würde eine Versiegelung erfolgreich sein. Durch Bohrereinsatz würde viel gesunde Substanz geopfert werden.

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Lösung: Durch Laserbehandlung ist es möglich, die Fissuren bis in die Tiefe zu säubern und zu sterilisieren. Der Übergang zur Füllungstherapie ist fließend. Eine Betäubung ist nur in seltenen Fällen nötig. Die Laserbehandlung sorgt zudem für einen besseren Haftverbund und eine „dichtere“ Versiegelung. Der Zahn bleibt mit größerer Wahrscheinlichkeit von sogenannter „Fissurenkaries“ verschont.

Kosten: je Zahn 20,- EUR, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Laserbehandlung nicht. Es handelt sich um eine Leistung auf Verlangen nach GOZ § 3 Abs. 2.

Füllungstherapie

Problem: Der zahnärztliche Bohrer ist kaum in der Lage zwischen erkrankter und gesunder Zahnsubstanz zu unterscheiden. Ist der Zahn von Karies befallen muss meist auch sehr viel gesunde Substanz geopfert werden, um ihn mit einer Füllung zu versorgen. Zudem ist meist eine Betäubung zur Erlangung von Schmerzfreiheit nötig.

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Lösung: Durch Laserbehandlung ist es möglich, die Karies selektiv zu entfernen. Der Laser „reagiert“ wesentlich besser auf erkranktes Zahnbein. Gesunde Substanz wird bestmöglich geschont. Eine Betäubung ist nur in seltenen Fällen nötig. Die Behandlung ist schmerzarm. Die Laserbehandlung sorgt zudem für einen besseren Haftverbund und einen „dichteren“ Verschluss des Zahnes.

Kosten: je Zahn 30,- EUR zzgl. möglicher Mehrkosten für Kunststoffüllungen im Seitenzahnbereich, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Laserbehandlung nicht. Es handelt sich um eine Leistung auf Verlangen nach GOZ § 3 Abs. 2

Parodontitisbehandlung

Problem: Bei der Zahnbetterkrankung können bestimmte Bakterien zu einem Misserfolg der Behandlung führen. das Zahnfleisch heilt wesentlich schneller als die Zellen, die dem Zahn halt geben. Die fest auf dem Zahn anhaftenden Konkremente sind oft nur schwer und mit scharfen Instrumenten zu entfernen. Dies führt zu einer längeren Heilphase nach der Behandlung.

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Lösung: Durch Lasersterilisation wird die Bakterienzahl in der Zahnfleischtasche deutlich reduziert ohne das hierfür Antibiotoka (mit möglichen Nebenwirkungen) nötig sind. Die fest anhaftenden Konkremente werden „aufgeweicht“ und können schonender entfernt werden. Das ermöglicht eine schnellere Heilung und weniger Beschwerden nach der Behandlung. Durch zweimalige Wiederholung der Lasersterilisation im Abstand von 4 bis 7 Tagen ist es zusätzlich möglich, das Wachstum des Zahnfleisches in die Tiefe der Tasche zu verzögern und den stützenden Geweben mehr Zeit für die Heilung zu geben. Diese Nachbehandlung ist ohne Betäubung möglich.

Kosten: je Zahn 15,- EUR inkl. der schonenden Reinigung der Wurzeloberflächen mit Dürr Vector (c). Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Laserbehandlung nicht. Es handelt sich um eine Leistung auf Verlangen nach GOZ § 3 Abs. 2.

Wuzelkanalsterilisation

Problem: Bisher ist es problematisch das komplizierte Hohlraumsystem im Inneren eines Zahnes bakterienarm zu bekommen und dauerhaft zu versieglen. Herkömmliche Sprühlösungen und Medikamente dringen nicht in Seitenkanäle vor. Dies führt insbesonere bei Zähnen, die schon stark „riechen“ zu hohen Misserfolgen.

Lösung: Durch Lasersterilisation ist es möglich, die Erfolgsquote bei Wurzelbehandlungen deutlich zu erhöhen und eine Zahnentfernung oder eine Operation zu vermeiden. Der Laser dringt bis in die Seitenkanäle und tötet auch dort die Bakterien ab. So kann eine Zahnentfernung oder eine Operation mit höherer Erfolgsquote vermieden werden.

Kosten: einkanaliger Zahn 30,- EUR, zweikanaliger Zahn 47,50 EUR, drei oder mehr Kanäle 59,- EUR, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Laserbehandlung nicht. Es handelt sich um eine Leistung auf Verlangen nach GOZ § 3 Abs. 2.